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AGB
MALERARBEITEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer (AN) übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten für private und gewerbliche Kunden.

Sie finden keine Anwendung bei der vertraglichen Vereinbarung der VOB/B oder bei einer Vergabe durch die öffentliche Hand nach VOB/A.

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§ 2 Angebot – Preise

Angebote sind Festpreise und haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise, wenn bei Angebotsabgabe noch nicht feststeht, wann die Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein soll.

Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75%) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85%

je 1% Lohnkostenänderung. Steht bei Angebotsabgabe fest, bis wann die Maßnahmen abgeschlossen sein sollen, gelten die Angebotspreise bis zu diesem Zeitpunkt und erhöhen sich nach weiteren zwei Monaten nach dem vorgenannten Parameter. Eine Umsatzsteuererhöhung kann an der Auftraggeber*in (AG) weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten

seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des AN erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des AN.

Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.

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§ 3 Vollmacht

Der Vertreter des AG bestätigt das Vorliegen einer Vollmacht. Es gelten die Haftungsfolgen des

§ 179 BGB.

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§ 4 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der AN die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

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§ 5 Vergütung

Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig

und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen.

Die Schlusszahlung ist 14 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein. Jede Rechnung wird einzeln skontiert. Beim Verlust des Anspruchs auf Skonto durch Zahlungsverzug verliert der AG diesen Anspruch für alle folgenden Rechnungen. Der AN kann den Beginn der Tätigkeiten vom Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung abhängig machen.

In diesem Fall verzögert sich die Erfüllungsfrist des AN um die verstrichene Zeit.

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§ 6 Gewährleistung/Verjährungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des fertigen Gewerks und ist die Frist, innerhalb derer Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden von dem AN nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Im Übrigen betragen

die Verjährungsfrist gem.

 

§ 634a BGB:

• 2 Jahre für Wartungs-, Reparatur-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)

• 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen

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§ 7 Aufrechnungsverbot

Der AG kann die Zahlungsansprüche des AN nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

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§ 8 Stundenlohnarbeiten

Der AG hat die ihr überreichten Regieberichte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Werktagen nach Zugang zurückzugeben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Regieberichte gelten als anerkannt.

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§ 9 Abnahme

Wenn nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme der erbrachten Leistung oder mit Ablauf einer vom AN gesetzten Frist durch schlüssiges Verhalten. Die Zahlung

der Schlussrechnung kommt einer Abnahme gleich. Der AN hat vor der (Schluss-) Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert

werden.

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§ 10 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung

Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch örtliches Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Fläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke, werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen. Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe werden übermessen. Bei Längenmaßen werden Unterbrechungen bis 1m

übermessen. AG und AN können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung und Übersendung der jeweils einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde legen.

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§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.

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Hinweise zur DSGVO und dem Widerrufsrecht

Hinweis nach DSGVO Datenschutz-Grundverordnung

Wir speichern die von Ihnen angegebenen Daten zu Ihrer Person für die Erstellung und Bearbeitung der von Ihnen erteilten Anfragen und Aufträge. Sollten Sie mit dem Speichern der Daten nicht einverstanden sein, teilen Sie uns das bitte zeitnah und schriftlich mit, so dass wir die Daten entsprechend (sofern diese nicht aus steuerlichen Gründen einer Aufbewahrungspflicht unterliegen) löschen können.

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Widerrufsrecht

Ist dieser Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der Maler Schmid GbR geschlossen worden, haben

Sie das Recht diesen Auftrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag an dem Sie den Auftrag erteilt haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Maler Schmid GbR, Hattnauer Straße 8, 88142 Wasserburg – mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren 

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Haben Sie verlangt, dass die Arbeiten während der Widerruffrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag (entsprechend dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen vom Gesamtumfang) zu zahlen.

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