FÜRSHANDWERK!
FÜRSHANDWERK!
Bequem, hochwertig, nachhaltig: die T-Shirts sind ab sofort in den Farben Schwarz, Weiß und in allen Größen erhältlich!
Bequem, hochwertig, nachhaltig: die T-Shirts sind ab sofort in den Farben Schwarz, Weiß und in allen Größen erhältlich!
Qualitative, regionale und handwerkliche Erzeugung:
Handwerkstätigkeiten mit dem Kauf eines T-Shirts unterstützen!
Als traditionelles, langjähriges Maler- und Lackierer Unternehmen empfinden wir es als unsere Pflicht, zur Verstärkung des jungen Handwerks und deren Nachfolger*innen beizutragen und Sie zu unterstützen. Bei jedem Kauf eines T-Shirts spenden wir an die Handwerksinnung Lindau um die handwerklichen Fähigkeiten und Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu unterstützen.
Denn handwerklich gestaltete Dinge tragen zu unserer Lebensqualität und Identität bei. In unserer schnelllebigen Zeit haben Sie einen besonderen Wert und verleihen unseren alltäglichen Gegenständen Individualität und Qualität.
​
Unser junges, charmantes Label mit der hochwertig aufgestickten Bildmarke – das traditionelle Malerwappen – gibt dem Handwerk die verdiente Aufmerksamkeit!
zum Shop
Qualitative, regionale und handwerkliche Erzeugung:
Handwerkstätigkeiten mit dem Kauf eines T-Shirts unterstützen!
Als traditionelles, langjähriges Maler- und Lackierer Unternehmen empfinden wir es als unsere Pflicht, zur Verstärkung des jungen Handwerks und deren Nachfolger*innen beizutragen und Sie zu unterstützen. Bei jedem Kauf eines T-Shirts spenden wir an die Handwerksinnung Lindau um die handwerklichen Fähigkeiten und Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu unterstützen.
Denn handwerklich gestaltete Dinge tragen zu unserer Lebensqualität und Identität bei. In unserer schnelllebigen Zeit haben Sie einen besonderen Wert und verleihen unseren alltäglichen Gegenständen Individualität und Qualität.
​
Unser junges, charmantes Label mit der hochwertig aufgestickten Bildmarke – das traditionelle Malerwappen – gibt dem Handwerk die verdiente Aufmerksamkeit!
zum Shop
zum Shop
LEISTUNGEN
LEISTUNGEN
LEISTUNGEN
Die 5. Generation, Rudolf Schmid, Malermeister übernahm das traditionelle Familienunternehmen im Jahr 1989 und verlangert im Jahr 2000 den Malerbetrieb in die moderne Werkstatt ins Gewerbegebiet Wasserburg. Zusammen mit seiner Frau Sabine Schmid und Mitarbeitern, die in jahrelanger Treue über 20 Jahre mit dabei sind.
Farben & Gestaltung
Maler Schmid GbR
Hattnauer Straße 8
88142 Wasserburg/B.
Telefon: +49 (0) 8382 89 74 2
Telefax: +49 (0) 8382 88 73 92
​
E-Mail: info@maler-schmid-wasserburg.de
​
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Rudolf Schmid, Maler- und Lackierermeister
Rechtsform: GbR
Erlaubnispflichtige Tätigkeit:
Eingetragen in der Handwerksrolle für Maler- und Lackiererarbeiten
seit 09.03.2015 bei der Handwerkskammer für München u. Oberbayern,
Max-Joseph-Str. 4, 80333 München, Tel.: 089/5119-0
​
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
siehe oben vertretungsberechtigter Geschäftsführer
​
Berufsrechtliche Regelungen:
Deutsche Handwerksordnung (HwO)
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/index.html
​
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 285853113
​
Betriebshaftpflichtversicherung:
Württembergische Versicherung AG, Gutenbergstraße 30, Stuttgart-West.
Datenschutzhinweis unter:
​
Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Wir, die Maler Schmid GbR, werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VS BG teilnehmen und sind dazu auch nicht verpflichtet.
Informationen zu Preisen gemäß § DL-Info-V erteilen wir gerne auf persönliche Anfrage
Inhaltlich verantwortlich:
Rudolf Schmid
​
Haftung für Inhalte:
Als Dienstanbieter sind wir nach § 7 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) für eigene Inhalte
auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG
sind wir als Dienstanbieter aber nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zu Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links:
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Daher können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter/Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
​
Urheberrecht:
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch.
GENERATIONENSCHMID
AGB
MALERARBEITEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
​
§ 1 Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer (AN) übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten für private und gewerbliche Kunden.
Sie finden keine Anwendung bei der vertraglichen Vereinbarung der VOB/B oder bei einer Vergabe durch die öffentliche Hand nach VOB/A.
​
§ 2 Angebot – Preise
Angebote sind Festpreise und haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise, wenn bei Angebotsabgabe noch nicht feststeht, wann die Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein soll.
Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75%) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85%
je 1% Lohnkostenänderung. Steht bei Angebotsabgabe fest, bis wann die Maßnahmen abgeschlossen sein sollen, gelten die Angebotspreise bis zu diesem Zeitpunkt und erhöhen sich nach weiteren zwei Monaten nach dem vorgenannten Parameter. Eine Umsatzsteuererhöhung kann an der Auftraggeber*in (AG) weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten
seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des AN erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des AN.
Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.
​
§ 3 Vollmacht
Der Vertreter des AG bestätigt das Vorliegen einer Vollmacht. Es gelten die Haftungsfolgen des
§ 179 BGB.
​
§ 4 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der AN die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
​
§ 5 Vergütung
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig
und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen.
Die Schlusszahlung ist 14 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein. Jede Rechnung wird einzeln skontiert. Beim Verlust des Anspruchs auf Skonto durch Zahlungsverzug verliert der AG diesen Anspruch für alle folgenden Rechnungen. Der AN kann den Beginn der Tätigkeiten vom Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung abhängig machen.
In diesem Fall verzögert sich die Erfüllungsfrist des AN um die verstrichene Zeit.
​
§ 6 Gewährleistung/Verjährungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des fertigen Gewerks und ist die Frist, innerhalb derer Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden von dem AN nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Im Übrigen betragen
die Verjährungsfrist gem.
§ 634a BGB:
• 2 Jahre für Wartungs-, Reparatur-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
• 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen
​
§ 7 Aufrechnungsverbot
Der AG kann die Zahlungsansprüche des AN nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
​
§ 8 Stundenlohnarbeiten
Der AG hat die ihr überreichten Regieberichte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Werktagen nach Zugang zurückzugeben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Regieberichte gelten als anerkannt.
​
§ 9 Abnahme
Wenn nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme der erbrachten Leistung oder mit Ablauf einer vom AN gesetzten Frist durch schlüssiges Verhalten. Die Zahlung
der Schlussrechnung kommt einer Abnahme gleich. Der AN hat vor der (Schluss-) Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert
werden.
​
§ 10 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch örtliches Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Fläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke, werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen. Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe werden übermessen. Bei Längenmaßen werden Unterbrechungen bis 1m
übermessen. AG und AN können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung und Übersendung der jeweils einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde legen.
​
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.
​
Hinweise zur DSGVO und dem Widerrufsrecht
Hinweis nach DSGVO Datenschutz-Grundverordnung
Wir speichern die von Ihnen angegebenen Daten zu Ihrer Person für die Erstellung und Bearbeitung der von Ihnen erteilten Anfragen und Aufträge. Sollten Sie mit dem Speichern der Daten nicht einverstanden sein, teilen Sie uns das bitte zeitnah und schriftlich mit, so dass wir die Daten entsprechend (sofern diese nicht aus steuerlichen Gründen einer Aufbewahrungspflicht unterliegen) löschen können.
​
Widerrufsrecht
Ist dieser Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der Maler Schmid GbR geschlossen worden, haben
Sie das Recht diesen Auftrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag an dem Sie den Auftrag erteilt haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Maler Schmid GbR, Hattnauer Straße 8, 88142 Wasserburg – mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Haben Sie verlangt, dass die Arbeiten während der Widerruffrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag (entsprechend dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen vom Gesamtumfang) zu zahlen.